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Allgemeine Geschäftsbedingungenvon The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt): - Voraussetzungen / Grundsätze der Beförderung
Tandem-Fallschirm-Springen gilt nach dem Gesetzgeber / Verband (DFV-Deutscher-Fallschirmspringer-Verband) nicht als Dienstleistung, sondern als Nachwuchswerbung! Ziel des Tandem-Fallschirm-Sprunges ist es, Menschen für den Fallschirm- Sport zu gewinnen. Das Mindestalter beträgt bei Tandemsprüngen gibt es nicht! Körpergröße und passendes Gurtzeug entscheiden über die Mitnahme (Größe ca. 1,40m). Ein Höchstalter gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. Eine Liste der von uns nicht mehr akzeptierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält der sog. Beförderungsvertrag. Dieser ist Grundlage für die Beförderung und ist zwingend notwendig um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt. Insbesondere für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg, welches bis äußerstenfalls 110kg ausgedehnt werden kann, sofern günstige Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit entsprechend kräftiger Tandem-Master dies zulassen und das maximal zulässige Gesamtgewicht der Hauptkappe und Reservefallschirm nicht überschritten werden. Über die letztendliche Mitnahme entscheidet IMMER der eingesetzte Tandem-Master!!! - Behinderte
Grundsätzlich gilt, dass die sichere Durchführung des Sprungs/Fluges gewährleistet sein muss. Wir halten es für nicht möglich, Querschnittgelähmte am Fallschirm mitzunehmen (ausg. Amputationen). Anders ist es mit Blinden oder Taubstummen, die zum Beispiel das Erlebnis eines Tandemsprungs besonders tief empfinden. Auch hier gilt: vorher nachfragen! - Gruppen
Jeder, der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verantwortung, die von uns gelieferten Informationen (AGB) an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Besondere Angebote/Rabatte erfahren Sie direkt in einem persönlichen Gespräch. Hier gilt grundsätzlich „Zuschauer sind herzlich willkommen und erwünscht“. - Zeitansatz
Ich empfehle aber, für dieses einzigartige Erlebnis grundsätzlich einen ganzen Tag einzuplanen, sich entsprechend auszurüsten (Kleidung, Verpflegung) und etwas Geduld mitzubringen. Bequeme, der Witterung entsprechende Kleidung und einigermaßen festes Schuhwerk (Turnschuhe) ist alles, was mitzubringen ist. Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag, meist sogar kürzer und nur einige Stunden dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder davor noch danach etwas vor, was Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte. Sollten Sie über einen Veranstalter mit uns Springen, so ist Grundlage für den Sprung Ihr „Sprungticket“, welches Sie vor dem Sprung an uns übergeben! - Versicherungen
Die Luftsportgeräte /-fahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert: a. Halterhaftpflicht über € 3.0 bis € 9.0 Mio. ( je nach Gewicht des Vehikels) b. Passagier - Haftpflicht über € 600.000.- ( Personenschäden) und € 1.700.- ( Gepäck) Selbst Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche Sportart ( diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa 57/68 ). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun. - Gutscheine, Tickets, Barverkauf, Wertgutscheine Preise
Sie kaufen ein Ticket / Gutschein, gültig für eine unserer Leistungen wie Tandemsprung, bezahlen es in voller Höhe oder Anzahlung (Vorauskasse!). Der Ticket-/Gutscheininhaber meldet sich zu einem Termin bei uns an (2 bis 4 Wochen Anmeldefrist, manchmal länger ). Die entgültige Entscheidung über Ort und Zeit der Durchführung liegt ausschließlich bei uns! Es gelten grundsätzlich die Preise gem. Rubrik „Preise“ auf der Homepage von www.Tandem-Springen.net. Abweichungen davon regeln Verträge oder sonstige Absprachen. Preisänderungen vorbehalten. Auf Aktionspreise und Rabattaktionen wie z.B.: "SixPack", Kuschelsprung, Wiederholungstäter, "Early Bird", "Last Minute", Ballon-Sprung sind keine weiteren Rabatte (z.B.:Gutscheinbuch oder Rabatt-Gutscheine) möglich. Wertgutscheine von The Flying Bones können keinesfalls bar ausgezahlt werden. Diese werden auf die gebuchten Leistungen von The Flying Bones angerechnet. - Ticket/Gutschein- Versand
Nach Eingang Ihres Zahlungsnachweises versenden wir das/die Ticket(s)/Gutschein per Post. Als Nachweis reichen uns Ihre Bestellung zusammen mit dem kopierten Überweisungsbeleg (Bankstempel!) oder Ihrem einmaligen Lastschriftauftrag sowie die Gutschrift auf unserem Bankkonto. Wenn`s schnell gehen muss, können Sie das Ganze auch per eMail anfordern. Wir versenden an die Anschrift, die Sie uns angeben - in der Regel dauert der Postlauf max. 2 Tage. Nun kommt es zwar selten aber leider doch vor, dass diese Post verschwindet. Das kann natürlich an der Schlamperei der Post liegen (unwahrscheinlich) oder daran, dass wir den Gutschein gar nicht abgeschickt hätten ( noch unwahrscheinlicher, eigentlich ganz und gar unmöglich! ). Der häufigere Fall ist jedoch der, dass unsere Post irgendwo im Büro des Bestellers als Werbung untergegangen ist, der Postmann die Adresse nicht findet oder wir auch schon mal einfach hintergangen werden sollten. Und weil unsere Tickets jederzeit eingelöst werden können, sind sie am Flug- oder Startplatz so gut wie Bargeld. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen Sie als Besteller. Wenn das Ticket nicht ankommen sollte oder es Ihnen sonst wie abhanden kommt, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, damit wir Ihnen gegen Unterzeichnung einer Verlusterklärung Ersatz ausstellen können. Für den eventuellen Missbrauch müssen Sie gerade stehen (wie bei Lufthansa, wenn Sie das Flugticket verlieren). Wenn`s brennt, schicken wir auf Wunsch und gegen Aufpreis sogar per Express ( € 10.- bis 20.- extra ). - Gültigkeit, Rückerstattung, WRR
Wir möchten, dass unsere Tickets/Gutscheine eingelöst werden - wenn nicht gleich, dann irgendwann. Deshalb gilt ganz grundsätzlich, dass wir in keinem Fall Tickets/Gutscheine bar auszahlen. Tickets sind mindestens drei Jahre lang gültig und frei übertragbar. Nach Ablauf von einem Jahr ab Ausstellung behalten wir uns vor, etwaige Preiserhöhungen nach zu berechnen. In Ausnahmefällen akzeptieren wir den Umtausch in andere Leistungen unseres Hauses. Den an uns gezahlten Geldbetrag rechnen wir dann zum Nominalwert an. WRR innerhalb von 14 Tagen nach Buchungseingang sind natürlich möglich. Sie erstatten uns in diesem Fall die enstandenen Porto/Organisationskosten in Höhe von 17,- Euro. - Absagen
Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter, Leistungsträger und Piloten befugt. Wir haben Zugang zu recht zuverlässigen Vorhersagen, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und die mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein haben. Keine Angst: Bei schlechtem Wetter gehen wir nicht in die Luft und treffen Entscheidungen zu Ihrer Sicherheit! Dies kann auch am Tage der Durchführung am Sprungplatz geschehen! Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten. Wir werden Ihnen sofort einen Alternativ-Termin anbieten. - Storno
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Absage stornofrei. Ab einer Gruppengröße von 5 Personen beträgt die Absagefrist 14 Tage. Im Stornofall berechnen wir € 30.- Gebühren pro Person. Tickets/Gutscheine werden dann ungültig und erst nach Rückgabe selbiger sowie nach Eingang Ihrer Stornozahlung in wieder gültige umgetauscht; etwaige Anzahlungen dürfen wir verrechnet. Bei Nichterscheinen "no show" ohne triftigen Grund gilt Storno in Höhe von 100%. - Landegebühren für Tandem-Passagiere
Auf manchen Flug- und Sprungplätzen erheben die Platzhalter von den Passagieren extra Landegebühren. Bitte erfragen Sie vor Terminabsprache nach entsprechenden Zusatzkosten. Für Kunden von Agenturen (ist in den Preisen von Direktkunden bereits inbegriffen) gilt grundsätzlich eine Start- und Landegebühr an unseren Startplätzen in Höhe von derzeit (Stand 04/2011) 5,- (fünf) Euro/Person. - Sprung- / Start- und Abflugplätze - Vorbereitungen und Ablauf vor Ort
Unser Prinzip ist, dass wir nicht an einen einzigen Flug- oder Sprungplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen sehr weit gestreut anbieten können. Trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie - zumal, wenn Sie aus Großstädten kommen - meist ein bis zwei Autostunden Anfahrt haben, bis Sie da sind. Manchmal sind wir aus organisatorischen Gründen sogar gezwungen, für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz festzulegen. Erstens dürfen wir das und zweitens berechtigt es Sie nicht zur Absage. Das gilt sinngemäß für alle anderen Leistungen entsprechend. In der Regel erhalten Sie von uns oder dem durchführenden Leistungsträger telefonisch oder schriftlich eine Terminbestätigung; dabei werden Ihnen die notwendigen Details zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Bereiten Sie sich gut vor: Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol, seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich - Sie haben dann mehr davon! Bringen Sie Ihre Tickets/Gutscheine/Anzahlungsbestätigungen und eine etwaige Terminbestätigung bitte mit, sonst verlangt unser Organisationspersonal vor Ort Nachzahlung in bar. Die Einteilung Flüge/Sprünge obliegt dem Organisationspersonal vor Ort - ausschließlich! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche - soweit möglich - berücksichtigt. - Freifall-Videos oder -Fotos
Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/ -fähigkeit eines Tandem-Passagiers mit dafür ausschlaggebend, dass Freifall-Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen kann. Ein Vertrag kommt nur zwischen Kameramann und Passagier zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann (nur optional bei Premiumvideo) entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind, sofern Sie ihn engagiert haben. Grundsätzlich werden die Videoaufnahmen vom Tandem-Master selbständig durchgeführt („Handy-Cam“). Sie dürfen selbstverständlich Ihre Kamera mitbringen und selber fotografieren oder filmen - es lohnt sich! Ausgenommen hiervon sind Aufnahmen im Freifall. Wir können natürlich nicht für Ihre Fotoausrüstung (Verlust, Beschädigungen) haften. - Tandemspringen allgemein:
Normalerweise landen wir auf einem dafür vorgesehenen Landegelände. Von dessen Rand aus darf man meist auch fotografieren. Ausnahmen bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen oder Regressforderungen. Das Gleiche gilt im übrigen für den seltenen Fall einer Reserveschirmöffnung: Bekanntlich haben wir 2 Schirme dabei und wenn der Tandem-Pilot meint, er müsse einen fehlgeöffneten Hauptschirm abwerfen und den Reserveschirm nehmen, dann tut er das, ohne den Passagier vorher zu fragen. Enthaftungen / Sicherheitshinweise erfahren Sie von Ihrem Tandem-Master und dem Beförderungsvertrag. Diese gelten und mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an. In der Organisation von Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflussnahme stehen ( Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter etc. ). Für alle diese und andere Leistungen ( oder Nicht-Leistungen ) Dritter können wir nichts und folglich haften wir dafür auch nicht. Soweit The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt) die Veranstaltungen nicht selber organisiert, sondern an Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht Anerkennungspflicht gegenüber etwaigen AGBs jener Dritter bzw. der Leistungsträger. Sollten die Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder des Vertragsinhalte unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Gerichtsstand ist Weilheim Obb. Die beschriebenen AGB´s sollen Sie nicht von der Faszination Fallschirmspringen abschrecken, sondern dienen Ihrer und der Sicherheit des Tandem-Masters. Im allgemeinen ist ein Tandem-Fallschirm-Sprung eine harmlose und sichere Angelegenheit, die Ihnen in erster Linie ein unvergessliches Erlebnis bietet. - ebay policy:
Grundsätzlich ist ein Weiterverkauf von Gutscheinen möglich, wir bitten aber um Rücksprache, damit wir unsere Unterlagen entsprechend aktualisieren können. Wir weisen einen potentiellen Käufer allerdings auf die Tatsache hin, dass ein Gutschein, der zum Weiterverkauf angeboten wird, zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs noch nicht bezahlt sein kann. Der Käufer sollte, wenn möglich, sofort mit uns Verbindung aufnehmen! Der Käufer eines Gutscheins muss sich vom Verkäufer unbedingt einen Beleg/Nachweis über die vollständige Bezahlung geben lassen. Unterlässt ein Käufer das, so haften wir nicht für den entstandenen Schaden des Käufers. Also, immer nachfragen, wie der genaue Sachstand ist! |
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